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OSV - NADA Austria - Information Aufenthaltsinformationen

02. 07. 2017

Liebe Sportler,

Im angeführten Schreiben der NADA, welches vom OSV an uns geschickt wurde, geht es um die Angabe der Whereabouts (Aufenthaltsinformationen) der Nationalteamsportler.

Euer ASV Team

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

rechtzeitig vor dem Termin zur Abgabe der Whereabouts für das 3. Quartal 2017 (25. Juni 2017) möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen, um Sie nochmals darauf hinzuweisen, dass die NADA Austria den zu Jahresbeginn eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzt. Entsprechend den Bestimmungen des ADBG 2007, des WADA-Codes und den Statuten Ihres Internationalen Fachverbandes werden die Aufenthaltsinformationen der Sportlerinnen und Sportler des Nationalen Testpools einer laufenden Prüfung unterzogen.

 

D.h., gegen Sportlerinnen und Sportler, deren Angaben in ADAMS zum Zeitpunkt der Überprüfung nicht diesen Vorgaben entsprechen, ist die Verhängung eines Meldepflichtversäumnisses möglich. Im Falle von drei Versäumnissen (Meldepflicht- und/oder Kontrollversäumnis) binnen 12 Monaten ist ein Verfahren vor der ÖADR (Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission) einzuleiten. Die ÖADR kann eine Sperre von 1 bis 2 Jahren (je nach Verschulden) verhängen.   

Um eine solche Situation zu vermeiden, darf ich Sie daher dringend ersuchen, Ihre Sportlerinnen und Sportler des Nationalen Testpools nochmals eindringlich auf die Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Abgabe der Aufenthaltsinformationen hinzuweisen. Als Orientierungshilfe habe ich diesem Email Beispiele für eine solche ordnungsgemäß ausgefüllte Aufenthaltsinformation beigefügt.

In diesem Zusammenhang darf – zum wiederholten Mal – darauf hingewiesen werden, dass die alleinige Angabe des Übernachtungsortes bzw. ganztägiger Tätigkeiten ebenso wie die alleinige Angabe des 1-Stunde-Slots nicht ausreicht, sondern dass vielmehr ebenfalls regelmäßige Tätigkeiten (bevorzugt im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten) und etwaige Wettkämpfe (beides mit genauen Zeit- und Ortsangaben) in ADAMS anzuführen sind!

Mit bestem Dank für Ihre Unterstützung und

mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Michael Mader

Leiter Dopingkontrollsystem, ADAMS, Ergebnismanagement

 

                       

 

Nationale Anti-Doping Agentur Austria GmbH
Rennweg 46-50 / Top 8, 1030 Wien

Tel: +43 1 505 80 35 12 / Fax: +43 1 505 80 35 40 12

Email: m.mader(at)nada.at /Web: www.nada.at 

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