Außerordentliche Hauptversammlung 13.5.2024

Liebes Mitglied,

gemäß § 9 (1) der Statuten laden wir als Vorstand hiermit alle Mitglieder des Arbeiter Schwimm Vereins Wien (kurz: ASV Wien) innerhalb der vorgesehenen Frist von zwei Wochen zur außerordentlichen Hauptversammlung ein

 

am Montag, den 13. Mai 2024 um 17:00 Uhr

im Sportbad

Arbeiterstrandbadstraße 87, 1210 Wien

 

bei der Wahl aktiv sowie passiv teilzunehmen.

 

Programm:

  • Eröffnung und Begrüßung
  • Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Anpassung der Statuten (Integrität zum Sport, Doping, Schiedsvereinbarung sowie Spendenbegünstigung) – siehe beiliegende Auszüge der Änderungen

 

Voraussichtliches Ende: 18:30 Uhr

 

Bei der Hauptversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmberechtigt sind jedoch ausschließlich ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder, die am Tag der Hauptversammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben und keine offenen Verpflichtungen dem ASV Wien gegenüber haben. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. (vgl. Statuten § 9 (6); Statuten in der Fassung vom 13.5.2022 abrufbar unter www.asv-wien.at > Der Verein > Service/Downloads). Die geplanten Änderungen der Statuten sind hier einsehbar.

 

Wir möchten hiermit alle Mitglieder einladen diese Chance zu nutzen, sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen. Der ASV Wien ist auf jedes Mitglied, dessen Mithilfe und Engagement angewiesen. Wir freuen uns auf deine Teilnahme und bitten um Anmeldung unter office(at)asv-wien.at

 

 

Nurten Yilmaz  DI Bernard Stejskal   Ingrid Szabo, MBA MMag. Michael Obernberger, MBA
Präsidentin Obmann  Kassierin   Leitung Schwimmen
       
Klara Jiranek Mag. (FH) Anja Richter  Claudia Millmann  Michaela Mayer
Leitung Wasserball Leitung Wasserspringen Leitung Sportbad  Schriftführung

 

P.S. Sollten mehr Mitglieder als erwartet an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, behält sich der ASV-Wien das Recht vor eine Ortsänderung (spätestens 1 Woche vorher) über die Website des ASV-Wien bekannt zu geben. (Zu finden unter: www.asv-wien.at > News)

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