• ASV
  • News
  • Abmeldungen bis 31. August 2014

Abmeldungen bis 31. August 2014

24. 06. 2014

Liebe Mitglieder,

damit es zu keinen Missverständnissen kommt, hier zur Erinnerung noch einmal unser Abmeldeprozedere:

Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Austritt muss unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 31. März, 31. August oder 31. Dezember des jeweiligen Jahres erklärt werden.

Die Kündigung ist schriftlich per Post, Email oder Fax an den Vorstand zu senden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Die Beiträge sind bis zum Ende der Mitgliedschaft zu bezahlen. 

Eine mündliche Abmeldung ist NICHT ausreichend!

 

Für Wettkampfsportler_innen:

Nach der Abmeldung vom ASV-Wien, erfolgt die Abmeldung über das OSV-Meldewesen. Die Freigabe (und damit die Berechtigung für einen anderen Verein zu starten) kann erst dann erteilt werden, wenn keine offenen Beträge dem ASV-Wien gegenüber bestehen. Bitte beachte die Wechselfristen des Österreichischen Schwimmverbandes (OSV).

 

Wir wünschen all jenen die uns verlassen müssen oder wollen alles Gute auf ihrem weiteren Weg.

 

 

OSVStröckWATASKÖSzabo&Partner