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ACHTUNG! Änderung der Zutrittsverordnung für Bäder ab 1.7.

01. 07. 2021

Mit 1.7. tritt eine neue Verordnung mit Erleichterungen auch zur Sportausübung in Kraft.

Wie aus einer Pressekonferenz von BM Ludwig vom 30.6. zu erfahren war, geht Wien einen anderen Weg und verlangt ab morgen Tests für alle ab 6 Jahren für den Zutritt in die Wiener Bäder.

Ausnahmen gelten für alle die geimpft (ab 22 Tage nach der 1. Impfung) oder genesen (gültig 6 Monate ab Erkrankung) sind (3G Regel).

Die Tests können PCR oder AG Tests sein, müssen jedoch von einer zertifizierten Stelle (Teststraße, Apotheke, Arzt) bestätigt sein.

Ein Training ist ab 1.7. nur unter diesen Bedingungen möglich.

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