Badeordnung

Badeordnung für das Sportbad des ASV-Wien

Arbeiterstrandbadstraße 87, 1210 Wien
Wien, im Juni 2023

 

1. Das Sportbad dient der Freizeitgestaltung aller Mitglieder des ASV-Wien sowie deren Gästen. Bei Benützung der Anlage wird die Badeordnung rechtsverbindlich anerkannt. 

2. Das Sportbad ist witterungsabhängig für den Sommerbetrieb nutzbar. 

3. Der Eintritt für Mitglieder ist nur mit gültiger Mitgliedschaft und bezahlten Beiträgen möglich. Nichtmitglieder sind als Gäste in Begleitung von ordentlichen Mitgliedern willkommen. 

4. Eltern haften für ihre Kinder. Bei Gruppenbesuch hat bei Schülern die Aufsichtsperson, bei Vereinen und anderen Organisationen der/die zuständige FunktionärIn für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen und trägt auch die Verantwortung (Anwesenheitspflicht). Dies gilt auch für Eltern und erwachsene Personen, die mit Kindern das Bad besuchen. Kinder dürfen nur mit Aufsichtspersonen das Sportbad besuchen. 

5. Die Leitung und Verwaltung des Sportbades obliegt der Sektionsleitung und deren FunktionärInnen, mindestens jedoch dem/der Sektionsleiter*in und Stellvertreter*in. 

6. Das Rauchen ist innerhalb von geschlossenen Räumen verboten. 

7. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. 

8. Kabinen und Kästchen sind auf Nachfrage von der Sektionsleitung zuteilbar. Die Kosten sind den Aushängen und Infoblättern sowie der Homepage zu entnehmen. Kabinen/Kästchen sind bei Rückgabe geräumt zu übergeben. 

9. Verunreinigungen sind in der gesamten Badeanlage zu unterlassen. Bei Beschädigung der Badeinrichtung ist Schadenersatz zu leisten. 

10. Für Verletzungen, Unfälle und sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Eigen- bzw. Fremdverschulden oder Nichtbefolgen der Badeordnung, wird keinerlei Haftung übernommen. 

11. Die Mitnahme von Sportgeräten ist gestattet. Sportgeräte (Fahrräder) sind an den dafür vorgesehenen Radständern anzubringen. Die ganzjährige Einstellung von Sportgeräten richtet sich nach den vorhandenen Stellplätzen und kann gegen eine Stellgebühr ermöglicht werden. 

12. Innerhalb des Bades besteht grundsätzliches Surfverbot. Direktes Ein- und Ausfahren ist gestattet. 

13. Grillen ist an der dafür vorgesehen Grillstätte möglich. (Grillplatz) 

14. Das Abstellen, Waschen und Reparieren von Kraftfahrzeugen innerhalb des Bades ist untersagt. 

15. Es ist mit allen zur Verfügung gestellten Ressourcen sparsam und schonend umzugehen! 

16. Die Küchenbenutzung steht allen Mitgliedern offen und wird in Selbstorganisation geführt. Aufgrund unserer Mitgliederanzahl und der dafür zur Verfügung stehenden Kühlmöglichkeiten, sind mitgebrachte Speisen und Getränke am Ende des Badetages wieder mitzunehmen. Die Küche ist nach ihrer Benutzung, von den Mitgliedern in gereinigtem Zustand zu verlassen.

17. Verstöße gegen die Badeordnung können mit dem einfachen Verweis bis zum Ausschluss aus dem Verein geahndet werden, ebenso Rassismus und fremdenfeindliches Verhalten! 

18. Veranstaltungen aller Art innerhalb des Sportbades bedürfen der Zustimmung und Absprache mit der Sektionsleitung 

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