GESCHÄFTSORDNUNG

GESCHÄFTSORDNUNG DES ASV-WIEN
ZUR REGELUNG DER ZUTRITTSBERECHTIGUNG ZUM SPORTBAD

Stand 06.2023


Diese Geschäftsordnung regelt die Einräumung der Berechtigung des Zugangs zum Sportbad für Vereinsmitglieder des ASV-Wien.


1. Die Vereinsmitglieder können sich einer Sektion des Vereins anschließen.
Derzeit bestehen folgende Sektionen
- Schwimmen
- Wasserball
- Wasserspringen
- Sportbad


2. Die Vereinsmitglieder der Sektionen Schwimmen, Wasserball und Wasserspringen erhalten zum Sportbad im Rahmen ihres Gruppentrainings die Berechtigung zum eigenmächtigen Zugang. Zu diesem Zweck wird den jeweiligen Trainern von der Sektionsleistung Sportbad ein Schlüssel zum Zwecke der Zugangseinräumung im Rahmen des Trainings oder der von den Verantwortlichen der Neigungsgruppen (z.B. Triathlon, Salsa, Fußball oder Kanufahren uam.) jeweils ein Schlüssel ausgehändigt. Die Trainer/Verantwortlichen der Neigungsgruppe haben diese Schlüssel sorgsam zu verwahren.

Die Weitergabe des Schlüssels an Dritte, unabhängig ob Vereinsmitglieder oder nicht, ist unzulässig. Ebenso ist eine eigenmächtige Nachfertigung des Schlüssel verboten.

Die Trainer haften für die Einhaltung der Badeordnung durch jene Personen, denen sie Zutritt mittels dieses Schlüssel zum Sportbad verschafft. Die Badeordnung kann unter https://www.asv-wien.at/sportbad/badeordnung.html jederzeit eingesehen werden. Die Berechtigung für den jederzeitigen Zutritt und die Innehabung des Schlüssels ist an die Dauer der Trainereigenschaft des jeweiligen Trainers der Sektionen zeitlich gebunden.


3. Vereinsmitglieder der Sektion Sportbad, das sind im Wesentlichen solche, die einen Antrag an die Sektion Sportbad gestellt haben und auch aufgenommen wurden, diese können durch die Sektionsleitung der Sektion Sportbad eine der folgenden Berechtigungen auf Antrag mit folgendem Berechtigungsumfang erhalten:
- Wiesenberechtigung = Berechtigung nur für die betreffende Person
- Kabinenberechtigung  = Berechtigung für die betreffende Person und ihre Familie
- Kästchenberechtigung  = Berechtigung für die betreffende Person und ihre Familie

Keinem Vereinsmitglied steht ein Recht auf die Einräumung einer der vorgenannten Berechtigungen zu.

Die Einräumung jeder Art von Berechtigung ist zeitlich auf die Dauer einer Saison beschränkt.

Die für die Berechtigung zu entrichtenden Entgelte sind pro Saison von der Sektionsleitung am Beginn einer Saison festzulegen. Die Entgelte haben sich an den Bewirtschaftungskosten für die Aufrechterhaltung des Badebetriebs und seiner Einrichtungen zu orientieren.

Jedes Vereinsmitglied, dem eine Berechtigung in Form einer Wiesen-, Kabinen- oder Kästchenberechtigung eingeräumt wurde und das entsprechende Entgelt bezahlt hat, erhält für die Dauer dieser Berechtigung einen eigenen Schlüssel für den eigenmächtigen Zutritt zum Sportbad.

Der Schlüssel ist sorgsam zu verwahren. Jegliche Nachfertigung als auch Weitergabe ist verboten.

Personen mit einer Wiesen-, Kabinen- oder Kästchenberechtigung dürfen mit ihrem Schlüssel ausschließlich folgenden weiteren Personen Zutritt zu dem Sportbad gewähren:
A. Vereinsmitgliedern, die über keinen Schlüssel verfügen, ohne weiteres Entgelt
B. Gästen, das sind Personen die weder Vereinsmitglieder noch Familienmitglieder sind, wenn
- gegen diese Person kein Benutzungsverbot durch die Sektionsleitung Sportbad oder den Vorstand ausgesprochen wurde
- für die entsprechende Person das von der Sektionsleitung Sportbad festgelegte Entgelt für Tagesnutzung bezahlt wurde
- die Zutritt gewährende Person die Haftung für die Einhaltung der Badeordnung, abrufbar unter https://www.asv-wien.at/sportbad/badeordnung.html für diese Gäste übernimmt
- durch die Nutzung der Gäste keine Beeinträchtigung der Sportbadnutzung durch Vereinsmitglieder und deren Familienmitglieder zu befürchten ist (zB Überlastung).


4. Sämtliche Personen, die über eine Zugangsberechtigung zum Sportbad verfügen haben für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen.


5. Personen, denen ein Schlüssel ausgehändigt wurde, haben die Kenntnisnahme dieser Geschäftsordnung zu bestätigen.

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