Spenden

Die sportlichen Erfolge unserer Sportler sind in allen Sektionen hervorragend!

Aber wie es so ist, jede noch so tolle Idee und jeder noch so tolle Erfolg muss finanziert werden! Daher ist der Arbeiter Schwimm Verein Wien auf der Spendenliste! Damit kann eure Spende steuerlich abgesetzt werden! Dies bedeutet, dass ihr bis zu 50% von eurer Spende vom Finanzamt zurück bekommt!

Auch Firmenspenden sind herzlich willkommen und sind steuerbegünstigt!

Nutzen Sie diese Vorteile und investieren Sie in einen Verein der für Gemeinschaft, Freude am Wassersport und Zusammengehörigkeit steht.

Bitte bei der Einzahlung euren Namen – wie im Melderegister angeführt und euer Geburtsdatum angeben! Wir melden dann die Spenden an das Finanzamt und beim nächsten Jahresausgleich und/oder bei der nächsten Steuererklärung gibt es Geld zurück!

Vielen Dank schon jetzt für eure Spenden!

Weitere Informationen:

Finanzministerium: Spendenbegünstigung neu (ab 2024)
Finanzministerium: Sponsoring für Kunst- und Kulturveranstalter

DANKE an unsere bisherigen Spender!

DI Bernard Stejskal

Dr. Toifl Caroline

Dr. Julia Miriam Waldmüller-Gleirscher

Ingrid Szabo MBA

Gudrun Humel

Mag. Patricia Prunner
Ordination am Fluss

Karl Geiss

Alfred Dorfer

Maria Stejskal Tiefenbach

Elektro SOS KG

Dragan Vukovic Formenbau-GmbH

Angelika Grkinic

SH Steuerberaterinnen GmbH

Und hier könnt ihr spenden:

Arbeiter Schwimm Verein Wien ASV Hauptkassa AT92 2011 1852 5726 2801
Arbeiter Schwimm Verein Wien ASV Schwimmen AT65 2011 1852 5726 2802
Arbeiter Schwimm Verein Wien ASV Wasserball AT38 2011 1852 5726 2803
Arbeiter Schwimm Verein Wien ASV Wasserspringen AT11 2011 1852 5726 2804
Arbeiter Schwimm Verein Wien ASV Sportbad AT81 2011 1852 5726 2805
Arbeiter Schwimm Verein Wien ASV Wasserball WIN AT22 2011 1852 5726 2800

Im Unterschied zu Mitgliedsbeiträgen, Sponsoring oder Patenschaften sind Spenden freiwillige Zahlungen. Eine Spende muss ohne Erwartung einer Gegenleistung oder eines Vorteils geleistet werden. Im Vordergrund steht der Wille zu geben. Es darf auch keine Rückzahlungsverpflichtung verbunden sein. Damit es mit der steuerlichen Absetzbarkeit klappt, muss der Verein Spenden von Privatpersonen ans Finanzamt melden. Diese werden dann bei der Steuererklärung automatisch bis maximal zehn Prozent der Einkünfte berücksichtigt. Auch Unternehmen können Spenden bis zu zehn Prozent vom Gewinn vor Gewinnfreibetrag steuerlich geltend machen. Der Verein muss die Spenden für den gemeinnützigen Vereinszweck verwenden, wobei die Spenden-Verwaltungskosten höchstens zehn Prozent der Spendeneinnahmen betragen dürfen.