Karenzierung

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  • Ich kann/konnte über einen längeren Zeitraum (krankheitsbedingt, Schule, Arbeit etc.) nicht am Training teilnehmen. Bekomme ich dafür mein Geld zurück oder eine Vergünstigung?

    Nein. Der Arbeiter Schwimmverein hat nicht die organisatorischen Möglichkeiten diese Änderungen zu verwalten. Es können daher keine Sonderregelungen getroffen werden.
    Wenn z.B. ein längerer Auslandsaufenthalt (mind. 3 Monate) ansteht oder andere Gründe bestehen die es nicht ermöglichen am Trainingsbetrieb teilzunehmen (z.B. Schwangerschaft), gibt es die Möglichkeit einer Stilllegung der Mitgliedschaft von bis zu einem Jahr ("Karenzierung"). Diese ist schriftlich per E-Mail (office@asv-wien.at) mindestens 4 Wochen vorher zu beantragen.

An- und Abmeldung

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  • Ich möchte Verein wechseln (ASV-Wien verlassen), was ist zu tun?

    Die Mitgliedschaft muss ordnungsgemäß beendet werden (siehe Punkt 15). Bitte beachte die Wechselfrist des Österreichischen Schwimmverbandes vom 15. August – 15. September eines jeden Jahres. Während dieser Zeit kannst du ohne Sperre den Verein wechseln.

  • Ich kann/möchte nichtmehr Mitglied des ASV-Wien sein, was ist zu tun?

    Um die Mitgliedschaft ordnungsgemäß zu beenden ist es erforderlich diese schriftlich per Post (Vereinsaddresse) oder Email (office@asv-wien.at) jeweils zu den Stichtagen 31. Juli oder 31. Dezember eines jeden Jahres zumindest ein Monat vorher zu beenden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe/Sendung der Email maßgeblich. Die Beiträge sind bis zum Ende der Mitgliedschaft zu bezahlen.

  • Ich möchte von einem anderen Schwimmverein zum ASV-Wien wechseln, was ist zu tun?

    Die Mitgliedschaft beim vorhergehenden Verein muss ordnungsgemäß beendet werden. Danach erfolgt die Anmeldung über das Mitgliedsformular des ASV-Wien und die Anmeldung über das OSV-Meldewesen.

  • Wie lange gilt meine Mitgliedschaft?

    Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie bleibt so lange aufrecht bis diese von einer Seite der Vertragsnehmer beendet wird. Dies kann einerseits über eine Beendigung seitens des Mitglieds oder seitens des ASV-Wien (z.B. bei Nicht-Bezahlung der Mitgliedsbeiträge, Unehrenhaften Verhaltens etc.) durchgeführt werden.
    Nach der Abmeldung vom ASV-Wien, erfolgt die Abmeldung über das OSV-Meldewesen. Die Freigabe (und damit die Berechtigung für einen anderen Verein zu starten) kann erst dann erteilt werden, wenn keine offenen Beträge dem ASV-Wien gegenüber bestehen.  

Training

Trainngs- und Wettkampfbetrieb

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  • Warum kommen die TrainerInnen erst zu Beginn der Trainingszeit und warum kann ich nicht vorher ins Bad um mich umzuziehen?

    Die Benützung der Trainingshalle und die Trainingszeiten sind fix von der Bäderverwaltung der Stadt Wien MA 44 vorgegeben. Daher ist es nicht möglich das Bad vor Trainingsbeginn zu betreten. In der Trainingszeit ist das Begehen der Trainingshalle, sowie das Aus- und Anziehen der Kinder/Jugendlichen inkludiert! Wir bitten daher um Verständnis, dass erst ab Trainingsbeginn der Eintritt ins Bad erlaubt ist.

  • Kann ich mit meiner Mitgliedschaft außerhalb der Trainingszeiten die Bäder nutzen?

    Nein. Die Benutzung der Trainingsstätten ist ausschließlich während der Trainingszeiten und nur unter Aufsicht eines/r Trainer/in erlaubt! Eine Ausnahme bildet hier das Vereinsstrandbad an der Alten Donau.

  • Wo finde ich Informationen darüber ob ein Training entfällt, ein Wettkampf oder Vereinsfest stattfindet?

    Alle aktuellen Informationen findest du auf unserer Homepage www.asv-wien.at unter „NEWS“ der jeweiligen Sektion

Elterninformation

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  • Wo beginnt die Aufsichtspflicht der TrainerInnen?

    Die Aufsichtspflicht beginnt ab Trainingsbeginn bis zum Trainingsende beim Beckenrand der Trainingshalle. Das Begehen der Trainingshalle, sowie das Aus- und Anziehen und Duschen obliegt der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten.

  • Mein Kind schwimmt beim ASV-Wien: Darf ich es begleiten und während ich warten muss das öffentliche Bad nützen und schwimmen gehen?

    Begleiten ja - dies ist kostenfrei. Wenn Sie als Elternteil selbst schwimmen gehen möchten, haben Sie sich eine reguläre Eintrittskarte vom Bad zu kaufen!

Datenänderung

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  • Meine persönlichen Daten (Name, Addresse) haben sich geändert, wie gebe ich dies bekannt?

    Sende ein E-Mail an office@asv-wien.at oder fülle erneut ein Mitgliedsformular aus. Das Formular findest du auf unserer Webseite oder bei den TrainerInnen (Achtung: „Datenänderung“ ankreuzen!)

Rechnungen (Verrechnung Beiträge) & Mitgliedschaft

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  • Was ist zu tun wenn ich keine Vorschreibung erhalten habe?

    Wende dich bitte an das Sekretariat unter office@asv-wien.at oder +43 650 892 48 84.

  • Wie viele Rechnungen erhalte ich im Jahr?

    Seit 2009 gilt die neue Verrechnungsart. Hierbei werden insgesamt 3 Rechnungen (Vorschreibungen) für die Mitglieds- und Trainingsbeiträge ausgestellt. Nähere Informationen findest du auf unserer Beitragsauflistung

Sonstige Anliegen

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  • Ich habe Probleme mit einem/r Mitglied, Trainer/in oder Funktionär, was tun? Ich habe sonstige Anliegen/Beschwerden oder möchte Lob aussprechen – an wen wende ich mich?

    Bei Problemen mit einem Mitglied kannst du dich an die TrainerInnen oder Sektionsleiter wenden.
    Bei anderen Problemen oder Anliegen steht dir der gesamte Vorstand des ASV-Wien gerne zu Verfügung, dazu wende dich bitte an Sekretariat (office@asv-wien.at oder +43 650 892 48 84). Dein Anliegen wird an die richtige Stelle weitergeleitet und selbstverständlich vertraulich behandelt! Alle Kontaktadressen findet du auf unserer Webseite www.asv-wien.at.